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   BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93   

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https://dejure.org/1995,14938
BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93 (https://dejure.org/1995,14938)
BAG, Entscheidung vom 06.07.1995 - 8 AZR 82/93 (https://dejure.org/1995,14938)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 8 AZR 82/93 (https://dejure.org/1995,14938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule für Ökonomie in Ost-Berlin (DDR) nach der deutschen Einheit - Überführung und Abwicklung von Einrichtungen der ehemaligen DDR-Verwaltung - Ruhen bzw. Beendigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Wurde die Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).

    Jedoch wäre der Eintritt des Ruhens des vor dem 3. Oktober 1990 begründeten Arbeitsverhältnisses gemäß Abs. 2 Satz 2 EV hiervon unberührt geblieben (Urteil des Senats vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III der Gründe).

  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93
    Diese Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 -, AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag = DB 1993, 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).

    Diese Überführungsentscheidung konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen, die ihre Aufgabe selbständig erfüllen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O.).

    Die ruhenden Arbeitsverhältnisse endeten kraft Gesetzes nach Ablauf von sechs bzw. neun Monaten Wartezeit, wenn nicht der einzelne Arbeitnehmer weiterverwendet wurde (BAG Urteil vom 3. September 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93
    Diese Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 -, AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag = DB 1993, 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).

    Es bedurfte hierzu keiner besonderen Abwicklungsentscheidung (BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992, a.a.O.).

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 268/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93
    Dies hat der Senat bereits in den Urteilen vom 27. Mai 1993 (- 8 AZR 159/92 - n. v.) und vom 23. September 1993 (- 8 AZR 268/92 - AP Nr. 4 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden.

    Die vorübergehende Fortführung der bisherigen Ausbildung an der HfÖ, um den bereits immatrikulierten Studenten eine Fortsetzung des Studiums oder einen Studienabschluß zu ermöglichen, spricht für die Abwicklung der Einrichtung (vgl. Urteil des Senats vom 23. September 1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133 [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] = AP Nr. 70 zu Art. 12 GG) die Regelung des Einigungsvertrages, nach der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten bei abzuwickelnden öffentlichen Einrichtungen zum Ruhen gebracht und befristet werden, nur insoweit als mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt, als dadurch die Kündigungsvorschriften des Mutterschutzes durchbrochen werden.
  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 293/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93
    Eine Weiterverwendung eines Arbeitnehmers im Sinne von Abs. 2 Satz 5 EV setzt aber eine Einigung der Arbeitsvertragsparteien voraus, den Arbeitnehmer über die Wartezeit hinaus weiterzubeschäftigen (vgl. Urteil des Senats vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 293/92 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 27.05.1993 - 8 AZR 159/92

    Abwicklung des Arbeitsverhältnisses eines Hochschulprofessors nach dem

    Auszug aus BAG, 06.07.1995 - 8 AZR 82/93
    Dies hat der Senat bereits in den Urteilen vom 27. Mai 1993 (- 8 AZR 159/92 - n. v.) und vom 23. September 1993 (- 8 AZR 268/92 - AP Nr. 4 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2023 - 5 Sa 140/22

    Versorgung - Beitrittsgebiet - Dienstordnungs-Angestellter

    Die kraft Gesetzes eingetretene Abwicklung einer Einrichtung bedurfte zu ihrer Wirksamkeit keiner Bekanntgabe (vgl. unter vielen BAG 06.07.1995 - 8 AZR 82/93 - Rn. 29).
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